Datenschutz / Stiftungs­management

Ihr Partner im Bereich Datenschutz und Stiftungsmanagement. Ermitteln Sie ihren Bedarf mit mir und ich biete Ihnen individuelle Lösungen. Eine effektive Datenschutzorganisation für Ihren Verein, Betrieb oder Stiftung!

 

Qualifizierung / Mitgliedschaften

Rezertifizierung DEKRA Fachkraft im Datenschutz bis 5/2025



DEKRA Zertifikat Fachkraft für Datenschutz 2019



Dekra Standard Fachkraft für Datenschutz





Häufig gestellte Fragen

Ab wann gilt die DSGVO? Seit 25. Mai 2018 gilt die DSGVO.

Ab wie vielen Mitarbeitern benötigt man einen Datenschutzbeauftragten?

Laut Art.37 Abs.1 lit. b) und c) DSGVO ist in einem Betrieb, Stiftung und Verein

immer dann ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen, wenn die Kerntätigkeit des Verantwortlichen in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen besteht, die aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs und/oder ihres Zweckes eine umfangreiche, regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich macht. Unabhängig von der Mitarbeiteranzahl muss bei der Verarbeitung  sensibler Daten gemäß Art. 9 DSGVO immer ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden.

Welche Konsequenzen kann ein Verstoß gegen die DSGVO haben?

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Was wir bieten

Datenschutzbeauftragte

Übernahme der Aufgaben als externe Datenschutzbeauftragte

Stiftungsmanagerin

Geschäftsführertätigkeiten (Projektleitung...)

Unterstützung

Bei einzelnen Projekten Unterstützung Ihres betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Stiftungsgründung

Beratung und Mitarbeit bei der Errichtung einer Stiftung

Schulung / Beratung

  • Notwendige Datenschutzmaßnahmen
  • Verzeichnisse
  • TOM's u.a. Durchführung von Mitarbeiterschulungen

Übernahme von Aufgaben

  • Mitarbeit im Vorstand
  • Beirat oder Kuratorium