Datenschutz / Stiftungsmanagement
Ihr Partner im Bereich Datenschutz und Stiftungsmanagement. Ermitteln Sie ihren Bedarf mit mir und ich biete Ihnen individuelle Lösungen. Eine effektive Datenschutzorganisation für Ihren Verein, Betrieb oder Stiftung!
Qualifizierung / Mitgliedschaften
Rezertifizierung DEKRA Fachkraft im Datenschutz bis 5/2025
DEKRA Zertifikat Fachkraft für Datenschutz 2019
Häufig gestellte Fragen
Ab wann gilt die DSGVO? Seit 25. Mai 2018 gilt die DSGVO.
Ab wie vielen Mitarbeitern benötigt man einen Datenschutzbeauftragten?
Laut Art.37 Abs.1 lit. b) und c) DSGVO ist in einem Betrieb, Stiftung und Verein
immer dann ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen, wenn die Kerntätigkeit des Verantwortlichen in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen besteht, die aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs und/oder ihres Zweckes eine umfangreiche, regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich macht. Unabhängig von der Mitarbeiteranzahl muss bei der Verarbeitung sensibler Daten gemäß Art. 9 DSGVO immer ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden.
Welche Konsequenzen kann ein Verstoß gegen die DSGVO haben?
weiterlesenWas wir bieten
Datenschutzbeauftragte
Übernahme der Aufgaben als externe Datenschutzbeauftragte
Stiftungsmanagerin
Geschäftsführertätigkeiten (Projektleitung...)
Unterstützung
Bei einzelnen Projekten Unterstützung Ihres betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Stiftungsgründung
Beratung und Mitarbeit bei der Errichtung einer Stiftung
Schulung / Beratung
- Notwendige Datenschutzmaßnahmen
- Verzeichnisse
- TOM's u.a. Durchführung von Mitarbeiterschulungen
Übernahme von Aufgaben
- Mitarbeit im Vorstand
- Beirat oder Kuratorium